§ 1. Dieses Gesetz regelt die Bildung und Erziehung in der Volksschule. Das Gesetz gilt für öffentliche Schulen und, soweit es dies ausdrücklich vorsieht, für die privaten Schulen, in denen die Schulpflicht erfüllt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter www.vsa.zh.ch.