Allgemeines Vorgehen
Schulpflichtige Kinder aus der Ukraine sollen rasch möglichst einen neuen Alltag bekommen und die Schule besuchen. Kinder, welche in Brütten untergekommen sind, werden in der Regel innert 2 Tagen einer Lerngruppe (Klasse) zugeteilt. Die lerngruppenverantwortliche Lehrperson informiert die anderen Kinder der Lerngruppe in der Regel vor dem ersten Schultag.
Für die Anmeldung in die Schule benötigen wir folgende Informationen schriftlich per E-Mail:
- Die Personalien des Kindes (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse in Brütten)
- Die Personalien des Elternteils, der in Brütten wohnt (Name, Vorname)
- Die Personalien der Gastgeber/Kontaktperson hier in Brütten (Name, Mail und Telefonnummer)
Links & Empfehlungen
- Für die Thematisierung des Themas „Krieg“ mit den Kindern empfehlen wir den Artikel von Pro Juventute „Wie mit Kindern über Krieg sprechen?“.
- Informationen zum Vorgehen und zur Schule im Kanton Zürich in verschiedenen Sprachen (auch Ukrainisch) finden sich auf der Website des Volksschulamtes: https://www.zh.ch/de/
- Direktlink Ukrainisch: Прибуття з дітьми шкільного віку