Begabtenförderung

„Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigen brauchen besondere Fördermassnahmen im Bereich der Begabtenförderung, um in ihrer Lernentwicklung, aber auch in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung nicht gefährdet zu werden. Ob und welche zusätzlichen Massnahmen notwendig sind, ist von Fall zu Fall zu klären.
Angebote für Kinder mit ausgeprägter Begabung wurden bisher ausserhalb der sonderpädagogischen Massnahmen geführt. Mit der Neuausrichtung auf die besonderen pädagogischen Bedürfnisse ist dies nicht mehr der Fall. Die Begabtenförderung ist demnach Teil der Integrativen Förderung und wird von entsprechenden Förderlehrpersonen in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson, der Schulleitung, evtl. externen Fachpersonen und in Absprache mit den Eltern koordiniert.“
(Vergleiche Volksschulamt)