Elternrat Brütten

Zufriedene Lehrer, zufriedene Eltern, zufriedene Kinder. Der Elternrat hat den Zweck, den Austausch von Informationen und den Kontakt zwischen Schule und Eltern zu fördern. Aus jeder Lerngruppe werden ein Delegierter sowie sein Stellvertreter gewählt. Sollte in einer Lerngruppe niemand zur Verfügung stehen, ist diese Lerngruppe im Elternrat nicht vertreten und selber für die Informationen seitens …

Begabtenförderung

„Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigen brauchen besondere Fördermassnahmen im Bereich der Begabtenförderung, um in ihrer Lernentwicklung, aber auch in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung nicht gefährdet zu werden. Ob und welche zusätzlichen Massnahmen notwendig sind, ist von Fall zu Fall zu klären. Angebote für Kinder mit ausgeprägter Begabung wurden …

Begabungsförderung

Jedes Kind hat Begabungen. Diese zu entdecken, zu entwickeln und zu fördern, ist Ziel der Begabungsförderung. Als neue Form führten wir die „Freie Tätigkeit“ für die gesamte Primarstufe Brütten ein. Die Kinder können aus verschiedenen Ateliers auswählen und ihren Begabungen und Vorlieben entsprechend tätig sein. Während zwei Lektionen wöchentlich besuchen die Schüler und Schülerinnen zwischen …

Bibliothek

Die Gemeindebibliothek in Brütten ist zugleich auch Schulbibliothek. Die Lerngruppen können die Bibliothek nach Absprache mit den Bibliothekarinnen während der Unterrichtszeit besuchen.

Aufgabentreff

Im Aufgabentreff erledigen die Kinder ihre Hausaufgaben selbstständig. Die Kinder werden von einer Lehrkraft betreut, die die Hausaufgaben auf ihre Vollständigkeit, aber nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Der Aufgabentreff kann von den Kindern der 2.-6. Klasse besucht werden. Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind für ein ganzes Schuljahr an.

Absenzen-Reglement

Kurzfristige Absenzen (wegen Krankheit / Unfall / sonstige Notfälle) werden den Lerngruppenverantwortlichen auf dem abgesprochenen Kommunikationsweg mitgeteilt. Voraussehbare Dispensationen bis zwei Tage können als Jokertage bezogen werden.