Eines der Kernelemente der Umsetzung des Volksschulgesetzes (VSG 2005) ist die integrative Ausrichtung des sonderpädagogischen Angebots. Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (z.B. Lernschwierigkeiten, Hochbegabung) werden in der Regelschule integriert.
Die Förderpraxis stellt das Kind ins Zentrum und orientiert sich an der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler und deren Ressourcen. Im Schulalltag bedeutet integrative Förderung konkret, dass die Förderlehrpersonen direkt im Klassenzimmer und teilweise gemeinsam mit den Lehrpersonen der Lerngruppe unterrichten. Die Zusammenarbeit in pädagogischen Teams fördert den Austausch innerhalb des Schulpersonals und stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler, welche spezifische Förderung benötigen, diese erhalten.