Elternrat

Zufriedene Lehrer, zufriedene Eltern, zufriedene Kinder.
Der Elternrat hat den Zweck, den Austausch von Informationen und den Kontakt zwischen Schule und Eltern zu fördern.
Aus jeder Lerngruppe werden ein Delegierter sowie sein Stellvertreter gewählt. Sollte in einer Lerngruppe niemand zur Verfügung stehen, ist diese Lerngruppe im Elternrat nicht vertreten und selber für die Informationen seitens der Schule verantwortlich.
Die gewählten Personen bilden den Elternrat und wählen aus ihren Reihen den Vorstand (Präsident, Vize und Aktuar). Die Mitgliedschaft dauert ein Jahr. Der zeitliche Aufwand als Mitglied im Elternteam beinhaltet pro Jahr ca. 3 bis 4 Sitzungen sowie Mithilfe bei den entsprechenden Anlässen.
Die Eltern können jederzeit eigene Ideen und Anregungen einbringen. Sie tragen mit eigenen Aktivitäten zur Gestaltung der Schule bei. Wenn gewünscht, unterstützen sie die Lehrerschaft bei Projekten und Anlässen.
Der Elternrat kann aber nicht bestimmen, mit welchem Lehrmittel die Lehrperson arbeiten soll, oder wer in Brütten unterrichten darf. Es werden keine Einzelinteressen vertreten.
Die weiteren Details entnehmen Sie bitte dem Reglement im Downloadbereich der Website.

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